LG Halle, vom 26.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 44/14
AG Halle-Saalkreis, vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen XVII F 328/02
Zu berücksichtigende Umstände bei der Beurteilung der Eignung als Betreuer; Prüfung der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer im Rechtsbeschwerdeverfahren auf Rechtsfehler; Ermessen des Tatrichters zwischen mehreren geeigneten Personen bei der Auswahl des Betreuers; Betreuung im Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge
BGH, Beschluss vom 30.09.2015 - Aktenzeichen XII ZB 53/15
DRsp Nr. 2015/19645
Zu berücksichtigende Umstände bei der Beurteilung der Eignung als Betreuer; Prüfung der vom Tatrichter vorgenommenen Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer im Rechtsbeschwerdeverfahren auf Rechtsfehler; Ermessen des Tatrichters zwischen mehreren geeigneten Personen bei der Auswahl des Betreuers; Betreuung im Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge
FamFG § 72 Abs. 1a) Zu den bei der gemäß § 1897 Abs. 1BGB vorzunehmenden Beurteilung der Eignung als Betreuer zu berücksichtigenden Umständen.b) Die vom Tatrichter vorgenommene Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.