OLG Bamberg - Beschluss vom 25.10.2000
7 UF 180/00
Normen:
HausratsVO § 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1316
OLGReport-Bamberg 2001, 313

Zu dem Begriff Ehewohnung in § 1 HausratsVO

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 7 UF 180/00

DRsp Nr. 2002/6017

Zu dem Begriff "Ehewohnung" in § 1 HausratsVO

1. Der Begriff der Ehewohnung in § 1 HausratsVO ist weit auszulegen, so dass grundsätzlich auch ein lediglich zur vorübergehenden Nutzung zugelassenes Wochenend- oder Ferienhaus Ehewohnung sein kann, wenn es für die Ehe der Parteien den räumlichen Mittelpunkt dargestellt hat. 2. Auch für die Ehe wohlhabender Parteien mit mehreren Immobilien (darunter ein Ferienhaus) kann es begrifflich immer nur einen räumlichen Mittelpunkt geben. 3. Ein Ferienhaus, das die Partein allenfalls für vorübergehende Urlaubszwecke genutzt haben, ist keine Ehewohnung im Sinne des § 1 HausratsVO.

Normenkette:

HausratsVO § 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1316
OLGReport-Bamberg 2001, 313