Das jetzt 12 Jahre alte Kind A ist aus der 1994 geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 1) und zu 2) hervorgegangen. Seit der Trennung der Kindeseltern im Januar 2003 kam es zu mehreren familiengerichtlichen Verfahren der Kindeseltern, die unter anderem die elterliche Sorge und die Regelung und Durchsetzung des Umgangsrechts des Kindesvaters betrafen.
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