OLG Celle - Urteil vom 14.07.1992 (18 UF 242/91) - DRsp Nr. 1994/8343
OLG Celle, Urteil vom 14.07.1992 - Aktenzeichen 18 UF 242/91
DRsp Nr. 1994/8343
Zu den Vermögenspositionen beim Zugewinnausgleich gehören auch Nutzungsrechte, insbesondere ein unentgeltliches Wohnrecht auf unbestimmte Zeit. Läßt sich die Dauer des unentgeltlichen Wohnrechts nicht exakt ermitteln, so ist der Wert des Wohnrechts zu schätzen.