OLG Bamberg - Beschluss vom 20.06.2000
7 UF 72/00
Normen:
BGB § 1587c Nr. 1 ; FGG § 12 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1222
OLGReport-Bamberg 2001, 111

Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes

OLG Bamberg, Beschluss vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 7 UF 72/00

DRsp Nr. 2002/6030

Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes

§ 1587c Nr. 1 BGB stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmevorschrift dar, so dass der bloße Umstand des Getrenntlebens über längere Zeit allein in der Regel keinen Anlass für die Anwendung der Härteklausel gibt. 2. Zu einer mehr oder weniger langen Trennungszeit müssen daher Umstände hinzutreten, die das bei einer schematischen Anwendung der Ausgleichsvorschrift des § 1587a Abs. 1 BGB erzielte Ergebnis als grob unbillig erscheinen lassen.