OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.08.2000
9 WF 62/00
Normen:
ZPO § 121 Abs. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 2001, 429
FamRZ 2001, 1533 (LS)

Zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Unterbevollmächtigten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2000 - Aktenzeichen 9 WF 62/00

DRsp Nr. 2002/6062

Zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Unterbevollmächtigten

Besondere Umstände, die die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten rechtfertigen, liegen dann vor, wenn der auswärts wohnenden Partei eine schriftliche Information ihres Prozessbevollmächtigten, etwa wegen Rechtsunerfahrenheit, nicht möglich oder wenn der Partei eine solche schriftliche Information wegen ihres Umfangs oder wegen der Bedeutung der Sache nicht zuzumuten ist, und die mündliche Information wegen weiter Entfernung und des dadurch bedingten unverhältnismäßigen Aufwands an Geld und Zeit auf Schwierigkeiten stößt.

Normenkette:

ZPO § 121 Abs. 3 ;
Fundstellen
JurBüro 2001, 429
FamRZ 2001, 1533 (LS)