Zu den Voraussetzungen der Einholung eines erbbiologischen Gutachtens im Vatreschaftsfeststellungsverfahren
OLG Naumburg, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen 3 UF 197/99
DRsp Nr. 2002/6229
Zu den Voraussetzungen der Einholung eines erbbiologischen Gutachtens im Vatreschaftsfeststellungsverfahren
Da nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen dem Blutgruppengutachten einschließlich der DNA-Analyse und der biostatistischen Zusatzberechnung nach Essen-Möller ein weitaus höherer Beweiswert zukommt als dem anthropologisch-erbbiologischen Gutachten, ist letzteres nur dann einzuholen, wenn auf Grund der eingeholten Blutgruppengutachten und der biostatistischen Zusatzbegutachtung noch Zweifel an der Vaterschaft bestehen.