OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.11.2000
9 WF 188/00 u.a.
Normen:
ZPO § 42 § 43 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1004

Zu den Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 9 WF 188/00 u.a.

DRsp Nr. 2002/6051

Zu den Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags

1. Enthält ein Befangenheitsgesuch im wesentlichen unbegründete Verdächtigungen oder grobe Beleidigungen und Beschimpfungen, ohne dass bewertungsfähige Tatsachen dargelegt werden, dann liegt ein Fall des Rechtsmissbrauchs vor mit der Folge, dass der Antrag unzulässig und nicht zu bearbeiten ist.