OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2000 - Aktenzeichen 3 WF 212/99
DRsp Nr. 2002/6120
Zu den Voraussetzungen eines Sorgerechtsentzugs
Lebt ein Kind, dessen Eltern noch Inhaber der elterliche Sorge sind, in einer Pflegefamilie und haben die Eltern in der Vergangenheit gezeigt, dass es ihnen nicht darum geht, formelle Rechtspositionen zu Lasten des Kindes durchzusetzen, dann besteht keine Veranlassung, ihnen im Rahmen eines Rechtsstreits um das Umgangsrecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch eine vorläufige Anordnung zu entziehen.