LG Mönchengladbach - 22.10.1974 (5 T 138/74) - DRsp Nr. 1994/15150
LG Mönchengladbach, vom 22.10.1974 - Aktenzeichen 5 T 138/74
DRsp Nr. 1994/15150
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1615e Abs. 2BGB : Bei der Entscheidung, ob die betreffende Genehmigung zu erteilen ist, ist allein auf das Wohl des Kindes abzustellen.