OLG Bamberg - Beschluss vom 07.11.2000
7 UF 207/00
Normen:
BGB § 1671 ; FGG § 24 Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1311 (LS)
OLGReport-Bamberg 2001, 281

Zu den Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 24 Abs. 3 FGG

OLG Bamberg, Beschluss vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 7 UF 207/00

DRsp Nr. 2002/6013

Zu den Voraussetzungen für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 24 Abs. 3 FGG

1. Voraussetzung für eine Anordnung nach § 24 Abs. 3 FGG vor Rechtskraft (hier: einer Sorgerechtsentscheidung des Familiengerichts) ist, dass konkrete Maßnahmen seitens des Sorgerechtsinhabers drohen, die für das Wohl des Kindes abträglich sind, so dass deswegen eine abschließende Entscheidung nicht abgewartet werden kann. 2. Es reicht nicht aus, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung darauf gestützt wird, die vom Familiengericht getroffenen Entscheidung sei fehlerhaft.

Normenkette:

BGB § 1671 ; FGG § 24 Abs. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1311 (LS)
OLGReport-Bamberg 2001, 281