I.
Die Parteien streiten um das Umgangsrecht des Antragstellers mit der gemeinsamen Tochter C L, geboren am.
Die Parteien sind miteinander verheiratet, das Ehescheidungsverfahren ist vor dem Amtsgericht Cottbus anhängig. Die elterliche Sorge für die vorgenannte Tochter C steht ihnen gemeinsam zu.
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