FG Niedersachsen - Urteil vom 23.02.2000
3 K 91/94
Normen:
AO § 122 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 904

Zugangsvermutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2000 - Aktenzeichen 3 K 91/94

DRsp Nr. 2000/7720

Zugangsvermutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

1. Die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO wird nicht dadurch widerlegt, dass der Erbe des Bekanntgabeadressaten den Zugang des an den Erblasser gerichteten Bescheides bestreitet. Denn der Erbe kann mangels eigener Wahrnehmung zum Zugang eines derartigen Steuerbescheides keine substantiierte Aussage machen. 2. Das Bestreiten mit Nichtwissen ist ebenfalls nicht geeignet, die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zu widerlegen.

Normenkette:

AO § 122 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Schenkungsteuerbescheid vom 30. August 1982 dem Vater der Kl. wirksam bekanntgegeben wurde.

Die Tante der Kl. (Im Folgenden: Schenkerin) übertrug im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit notariellem Vertrag vom 21. November 1980 (299/1980 der Urkundenrolle des Notars Dr. C. ) ihrem Bruder, dem Vater der Kl., ihre Hof- und Gebäudefläche W. 4 in R. Der Vater der Kl. räumte der Schenkerin ein lebenslängliches Wohnrecht an dem Erdgeschoss des übertragenen Gebäudes ein.