Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der Verlobungszeit
BGH, Urteil vom 02.10.1991 - Aktenzeichen XII ZR 145/90
DRsp Nr. 1993/1039
Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der Verlobungszeit
»1. Haben Verlobte im Hinblick auf ihre spätere eheliche Lebensgemeinschaft erhebliche Sach- und Arbeitsleistungen erbracht, um auf einem Grundstück, das einem von ihnen allein gehört, ein Familienheim zu errichten, so kann dem anderen einen den Anspruch auf Zugewinnausgleich ergänzender Ausgleichsanspruch zustehen, wenn die alsdann geschlossene, im gesetzlichen Güterstand geführte Ehe scheitert.«2. Zur Bemessung dieses Ausgleichsanspruches.«3. Ein ergänzender Ausgleichsanspruch ist grundsätzlich danach zu bemessen, was sich für den Berechtigten als mehr an Zugewinnausgleich ergeben würde, wenn im Anfangsvermögen des Verpflichteten das Hausgrundstück nur mit dem geringeren Wert angesetzt würde, den es zum Zeitpunkt der Eheschließung ohne die vorehelichen Leistungen des Ausgleichsberechtigten oder anderer Personen (z.B. Eltern), deren wirtschaftlicher Gegenwert ihm unmittelbar zuzurechnen ist, gehabt hätte.