Für den Betroffenen ist seit April 2003 ein Betreuer bestellt mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung für nervenärztliche Behandlung, Gesundheitsfürsorge für nervenärztliche Behandlung. Nach mehreren vorangegangenen Unterbringungen genehmigte das Amtsgericht mit Beschluss vom 6.5.2005 die vorläufige Unterbringung des Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bzw. der beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung bis längstens 17.6.2005. Der Betroffene leide an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Die persönliche Anhörung des Betroffenen wurde am 9.5.2005 nachgeholt.
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