Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 29.11.2017 wird als unzulässig verworfen.
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 19.500,- € festgesetzt.
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