Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 12. Februar 2008 zu Nummer 2 der Formel wird verworfen.
Die Mutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
Der Prozesskostenhilfeantrag der Mutter wird zurückgewiesen.
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