Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel
BGH, Urteil vom 01.06.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 386/81
DRsp Nr. 1996/14208
Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel
Die Abänderung ausländischer anzuerkennender Unterhaltstitel ist zulässig. Die Abänderbarkeit richtet sich nach § 323ZPO, wenn deutsches Recht anwendbar ist.