Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 31.05.2017 aufgehoben.
2.Das Verfahren betreffend den Antrag im Schriftsatz vom 28.11.2016 wird abgetrennt und dem Verfahren
Der Antragsteller hat die Kosten beider Instanzen zu tragen.
4.Der Verfahrenswert für das Verfahren in 1. Instanz wird auf 3.422,88 Euro festgesetzt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 773,50 Euro festgesetzt
5.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Sie streiten um Getrenntlebensunterhalt.
1. 2.
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