Das Verfahren wird an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgegeben.
I.
Im vorliegenden Verfahren geht es um den Umgang der leiblichen Eltern mit ihrer seit dem 23. Januar 2009 bei Pflegeeltern im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Stadt1 lebenden Kindes.
Das Verfahren wurde von der Kindesmutter am 22.03.2016 angeregt, um die familiengerichtliche Billigung gemäß §156 Abs. 2 FamFG eines am 04.09.2013 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Hanau zu Az. … geschlossenen Vergleichs zu erreichen.
Das Amtsgericht wies darauf hin, dass nach so langer Zeit eine familiengerichtliche Billigung ohne erneute Durchführung des Erkenntnisverfahrens zum Umgang mit dem Kind nicht möglich sei und verwies die Sache wegen Unzuständigkeit aufgrund des seit Jahren bestehenden gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes bei den Pflegeeltern an das Amtsgericht Stadt1.
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