Die Beschwerde der Antragsgegnervertreterin gegen die Wertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Diez vom 17.12.2014 (Ziff. II des Tenors) wird zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Beschwerde der Antragsgegnervertreterin ist nicht begründet.
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