OLG Köln - Beschluss vom 21.03.2019
14 UF 20/19
Normen:
BGB § 1767 Abs. 1;
Fundstellen:
NotBZ 2020, 64
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 20.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 350 F 43/18

Zulässigkeit der Adoption eines Schwiegerkindes

OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2019 - Aktenzeichen 14 UF 20/19

DRsp Nr. 2019/8883

Zulässigkeit der Adoption eines Schwiegerkindes

Die Adoption eines Schwiegerkindes kann jedenfalls dann sittlich gerechtfertigt sein, wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 20. Dezember 2018 abgeändert.

Die Anzunehmende wird durch die Annehmende als Kind angenommen.

Der Geburtsname der Anzunehmenden lautet künftig A.

Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Anzunehmende und die Annehmende je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 100.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1767 Abs. 1;

Gründe

Die Beschwerde hat Erfolg. Das Amtsgericht hat es zu Unrecht abgelehnt, die von den Beteiligten beantragte Annahme als Kind auszusprechen.