Auf die Beschwerde der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 20. Dezember 2018 abgeändert.
Die Anzunehmende wird durch die Annehmende als Kind angenommen.
Der Geburtsname der Anzunehmenden lautet künftig A.
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Anzunehmende und die Annehmende je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 100.000 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat Erfolg. Das Amtsgericht hat es zu Unrecht abgelehnt, die von den Beteiligten beantragte Annahme als Kind auszusprechen.
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