Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eggenfelden vom 28.09.2020, Az.:
Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- € festgesetzt.
I.
Die Anzunehmende ist libanesische Staatsangehörige. Sie wurde durch Beschluss des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 22.05.2020, rechtskräftig spätestens seit 26.06.2020, Az.:
Mit Antrag vom 12.03.2020 beantragten die Annehmenden sowie die Anzunehmende beim zuständigen Familiengericht auszusprechen: "W. E. und E. E. nehmen I. C. als Kind an".
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