Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird der am 04.12.2019 verkündete Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl (Az.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der F S GmbH - Executive Pension Plan - (Vers.-Nr.: 00000008) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 283.034,10 € nach Maßgabe der Gesamtbetriebsvereinbarung bzw. Gesamtsprecherausschuss-Vereinbarung F Nr. 2015/02 - über die Umsetzung der Strukturreform des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung - vom 15.05.2015, bezogen auf den 30.04.2019, übertragen.
II. III.
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