I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Osterholz-Scharmbeck vom 21. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Dem Antragsteller wird ratenlose Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ..., ..., zur Verteidigung gegen die Beschwerde des Antragsgegners bewilligt.
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