Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers zu 2. vom 06.05.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Groß-Gerau vom 08.03.2016, Az.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
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