Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird ihr - soweit die Beiordnung von Rechtsanwältin E. betroffen ist - unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Mainz vom 17.06.2015 - Rechtsanwältin L., M., als Hauptbevollmächtigte sowie Rechtsanwältin E. als Verkehrsanwältin beigeordnet.
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