Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beteiligte zu 2 wird angewiesen, den im Beschlusseingang bezeichneten Geburtenregistereintrag wie folgt zu berichtigen:
Kind | Vorname(n) | A L |
I.
Die ledige Beteiligte zu 1 gebar am 2019 um 23:22 Uhr in einem Berliner Krankenhaus ein Mädchen. In der von ihr sowie dem Beteiligten zu 4 unterzeichneten Geburtsanzeige ist unter der Rubrik "sämtliche Vornamen" der Name L angegeben.
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