OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.03.2012
II-5 UF 207/11
Normen:
ZPO § 511;
Vorinstanzen:
AG Langenfeld, vom 22.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 27 F 10/11

Zulässigkeit der Berufung gegen die Verpflichtung zur Übertragung eines in Belgien gelegenen Grundstücks

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2012 - Aktenzeichen II-5 UF 207/11

DRsp Nr. 2013/22030

Zulässigkeit der Berufung gegen die Verpflichtung zur Übertragung eines in Belgien gelegenen Grundstücks

Die Berufung gegen die Verurteilung zur Übertragung eines in Belgien gelegenen Grundstücks auf die Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn der Berufungsführer selbst seine Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an dem Grundstück nicht in Frage stellt und lediglich behauptet, er habe diese bereits durch Abgabe von Erklärungen erfüllt.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Langenfeld vom 22.07.2011, 27 F 10/11, wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Beschwerdewert: 10.000,00 €.

Normenkette:

ZPO § 511;

Gründe

I.

Die Beteiligten hatten am 17.09.1971 die Ehe geschlossen, die durch Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 27.04.2004 rechtskräftig geschieden wurde.

1. 2. 3.