Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Langenfeld vom 22.07.2011, 27 F 10/11, wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Beschwerdewert: 10.000,00 €.
I.
Die Beteiligten hatten am 17.09.1971 die Ehe geschlossen, die durch Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 27.04.2004 rechtskräftig geschieden wurde.
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