KG - Beschluss vom 04.03.2003
18 WF 59/03
Normen:
FGG § 50 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1478
KGReport-Berlin 2004, 191
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 24.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 460/02

Zulässigkeit der Beschwerde der Eltern gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind

KG, Beschluss vom 04.03.2003 - Aktenzeichen 18 WF 59/03

DRsp Nr. 2005/6987

Zulässigkeit der Beschwerde der Eltern gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind

1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind kann von den Eltern mit der einfachen Beschwerde gem. § 19 FGG angefochten werden. 2. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn dieses erst zwei Jahre alt und damit nicht in der Lage ist, sich gegenüber dem Verfahrenspfleger zu artikulieren.

Normenkette:

FGG § 50 Abs. 1 ;
Vorinstanz: AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 24.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 460/02
Fundstellen
FamRZ 2003, 1478
KGReport-Berlin 2004, 191