Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düren vom 2. Oktober 2012 - 23 F 274/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die weiteren Beteiligten zu 1) und 2) zu tragen.
I.
Das vorliegende Verfahren betrifft die Fortdauer der Unterbringung der am 19. Juli 1995 geborenen C in der zum Universitätsklinikum B gehörenden Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters.
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