Auf die Beschwerde der Großeltern wird Ziffer 3 des Beschlusses des Amtsgerichts Schweinfurt vom 28.09.2022 abgeändert wie folgt:
Von den Gerichtskosten tragen die Beteiligte GM 25 %, der Beteiligte GV 25 % und die Beteiligte J. 50 %. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
2.Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.915 € festgesetzt.
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