Die Beschwerde der Beschwerdeführerin S... L... gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Fortsetzung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens im Beschluss des Amtsgerichts Schwandorf vom 12. August 2014 wird verworfen.
II.Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 Euro festgesetzt.
I.
1. 2. 3.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|