OLG Nürnberg - Beschluss vom 14.11.2014
7 UF 1196/14
Normen:
FamFG § 59 Abs. 1; FamFG § 181;
Fundstellen:
NJW-RR 2015, 1280
Vorinstanzen:
AG Schwandorf, vom 12.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 001 F 305/13

Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.11.2014 - Aktenzeichen 7 UF 1196/14

DRsp Nr. 2015/923

Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

Der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters steht ein Beschwerderecht gegen die ihren Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens ablehnende Entscheidung nicht zu.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin S... L... gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Fortsetzung des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens im Beschluss des Amtsgerichts Schwandorf vom 12. August 2014 wird verworfen.

II.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

IV.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 59 Abs. 1; FamFG § 181;

Gründe

I.

1. 2. 3.