OLG Nürnberg - Beschluss vom 14.11.2014
7 WF 1338/14
Normen:
FamFG § 7 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 687
Vorinstanzen:
AG Schwandorf, vom 12.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 305/13

Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.11.2014 - Aktenzeichen 7 WF 1338/14

DRsp Nr. 2015/924

Zulässigkeit der Beschwerde der Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters gegen die Ablehnung der Fortsetzung des Verfahrens

Die Mutter des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen Vaters ist nicht gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG am Verfahren zu beteiligen.

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin S... L... gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Hinzuziehung als Beteiligte im Beschluss des Amtsgerichts Schwandorf vom 12. August 2014 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des sofortigen Beschwerdeverfahrens.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

IV.

Der Verfahrenswert für das sofortige Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 7 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.

1. 2. 3.