Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und 4. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 01.06.2015 werden verworfen.
Die Beschwerdeführerinnen haben die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin jeweils zur Hälfte und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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