Die Beschwerde der Antragstellerin vom 9.7.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eschweiler - Familiengericht - vom 4.6.2010 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6000 € festgesetzt.
Mit der Beschwerde wendet sich die Antragstellerin gegen die Zurückweisung ihrer Anträge auf Entzug des Sorgerechts der Antragsgegnerin für die betroffenen Kinder und Übertragung des Sorgerechts auf das zuständige Jugendamt sowie auf einstweiligen Ausschluss bzw. Einschränkung des Umgangsrechts der Antragsgegnerin mit ihren Kindern in dem angefochtenen Beschluss vom 4.6.2010. Ihren erstinstanzlichen Antrag auf Rückführung der Kinder in ihren Haushalt verfolgt die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren ausdrücklich nicht weiter.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|