Die Vorlageverfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach in dem Beschluss vom 21.01.2014 wird aufgehoben und die Sache zur abschließenden Entscheidung über die als Erinnerung anzusehende sofortige Beschwerde der Antragsteller an das Amtsgericht zurückverwiesen.
2.Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Beschwerdewert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|