Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - München vom 22.2.2017 wird verworfen.
2.Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Mit Schriftsatz vom 2.2.2017 übersandte die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, einen von der gesetzlichen Vertreterin des noch minderjährigen Betroffenen C. A. gestellten Antrag auf Familiennamensänderung (richtig: Vornamensänderung) an das Amtsgericht - Familiengericht - München und bat das Familiengericht unter Hinweis auf §
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