OLG Köln - Beschluss vom 22.08.2008
16 Wx 149/08
Normen:
FGG § 27;
Fundstellen:
FGPrax 2009, 69
FamRZ 2009, 724
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 29.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 88/08

Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers nach deren Aufhebung

OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008 - Aktenzeichen 16 Wx 149/08

DRsp Nr. 2009/1680

Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers nach deren Aufhebung

Wird auf einen Antrag des Betroffenen die Betreuung aufgehoben, so erledigt sich ein gegen die Anordnung der Betreuung gerichtetes Rechtsmittel. Ein Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die Aufhebung der Betreuung nach Einreichung des Rechtsmittels und aufgrund nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage erging.

Tenor:

Die weitere Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 29.05.2008 - 3 T 88/08 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FGG § 27;

Gründe:

I.