Der Antrag des Kindesvaters auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 29.11.2011 wird zurückgewiesen.
I. Die Kindeseltern der am [...]2010 geborenen A. sind nicht miteinander verheiratet. Der Kindesmutter stand ursprünglich das alleinige Sorgerecht für das Kind zu. In dem unter der Geschäftsnummer 153 F 1358/10 EASO vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Bremerhaven geführten Verfahren wurde der Kindesmutter die elterliche Sorge für A. sowie für ihre beiden weiteren Kinder entzogen und auf das Jugendamt übertragen. A. befindet sich derzeit in einer Pflegefamilie.
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