OLG Karlsruhe - Beschluss vom 22.07.2009
16 WF 117/09
Normen:
BGB § 1631b; FGG § 70h;
Fundstellen:
FamRB 2009, 305
FamRZ 2010, 306
OLGReport-Karlsruhe 2009, 698
Rpfleger 2010, 23
Vorinstanzen:
AG Mosbach, vom 30.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 234/09

Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen die gerichtliche Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2009 - Aktenzeichen 16 WF 117/09

DRsp Nr. 2009/22253

Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Elternteils gegen die gerichtliche Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme

Zur Beschwerdeberechtigung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils bei einer familiengerichtlichen Genehmigung einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme nach § 1631 b BGB.

Tenor:

1. Die sofortige Beschwerde der Mutter (M.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mosbach vom 30.06.2009 - 1 F 234/09 - wird verworfen.

2. Die Mutter trägt die Kosten (Gerichtskosten, außergerichtliche Kosten und Auslagen) des Beschwerdeverfahrens.

3. Beschwerdewert: 3.000 €

Normenkette:

BGB § 1631b; FGG § 70h;

Gründe:

I.

Die sofortige Beschwerde der Mutter richtet sich gegen die familiengerichtliche Genehmigung der einstweiligen geschlossenen Unterbringung des Kindes N..

M. ist die Mutter der drei nichtehelichen Kinder T., geb. .. 1980, N., geb. . .... 1992, und X., geb. ... 1994. Vater des Kindes N. ist Herr J.; eine gemeinsame Sorgerechtserklärung wurde zu keinem Zeitpunkt abgegeben. Seit der Geburt des Kindes N. befand sich die Mutter im Mutter-Kind-Modell des Landkreises L.. N. wurde sodann in einer Pflegefamilie untergebracht.