OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.11.2015
10 WF 120/15
Normen:
FamFG § 59;
Fundstellen:
FamRZ 2016, 1799
ZEV 2016, 349
Vorinstanzen:
AG Bernau, vom 26.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 269/15

Zulässigkeit der Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben und die Auswahl des Pflegers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2015 - Aktenzeichen 10 WF 120/15

DRsp Nr. 2016/8524

Zulässigkeit der Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben und die Auswahl des Pflegers

Der Testamentsvollstrecker ist weder durch die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben noch durch die Auswahl des Pflegers in seinen Rechten beeinträchtigt.

Die Beschwerde von Rechtsanwalt ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 26. Juni 2015 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 59;

Gründe:

I.

Der am ....6.2014 verstorbene H... L... hat die beteiligten Kinder, seine Enkel, durch letztwillige Verfügung zu seinen Erben zu gleichen Teilen eingesetzt und angeordnet, dass das vererbte Vermögen nicht durch die Eltern der Kinder verwaltet werden dürfe. Die Verwaltung des Nachlasses solle "durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen, im Übrigen durch einen Pfleger". Zum Testamentsvollstrecker hat er Rechtsanwalt ... bestimmt. Einen Pfleger hat er nicht benannt.