Die als Beschwerden auszulegenden Eingaben des Jugendamts Duisburg vom 30.05.2018 sowie des Betroffenen vom 01.06.2018 gegen die als Beschluss zu wertende deklaratorische Feststellung in der Verfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Duisburg-Hamborn vom 15.05.2018 werden zurückgewiesen.
2.Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3.Beschwerdewert: 3.000 €
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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