Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pforzheim (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Beschwerdeverfahrenswert wird auf 17.128,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Unterhaltsverfahren für die Zeit ab 01.07.2019. Er ist der Vater der beiden durch den Beistand Landratsamt Enzkreis/Jugendamt vertretenen Antragsteller G. und I. A. St. Beide Kinder leben im Haushalt der Mutter und werden von ihr betreut und versorgt.
Die Antragsteller haben mit im April 2020 beim Amtsgericht eingegangenem Antrag die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Unterhaltsverfahren begehrt.
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