Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- EUR festgesetzt.
Der Beteiligte zu 1) begehrt Umgang mit dem Kind A. Er ist weder der leibliche noch der rechtliche Vater von A; er hatte eine kurzfristige intime Beziehung zur Kindesmutter. Seit Geburt des Kindes hatte er - mit kurzer Unterbrechung - bis zum Februar 2010, d. h. knapp fünf Jahre regelmäßig Umgang mit dem in seiner Nähe lebenden Jungen.
Nachdem es im Februar 2010 zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen dem Beteiligten zu 1) und der Mutter von A kam, verweigerte die Kindesmutter jeglichen weiteren Umgang mit der Begründung, dass sie sich nicht weiter in die Erziehung hereinreden lassen wolle. Sie habe in der Vergangenheit immer wieder As wegen nachgegeben und eingelenkt. Nunmehr sei sie hierzu nicht mehr bereit.
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