Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kiel vom 24. November 2014 wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
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