1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 20.07.2020 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Nauen -
2. Die Antragstellerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.020,- € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die ihrer Auffassung nach unzutreffend ermittelte Höhe der Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners aus gesetzlicher Rentenversicherung.
Mit Beschluss vom 27.02.2018 (Bl. 118) hat das Amtsgericht die Ehe der Antragsbeteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich zum Teil durchgeführt, indem es u. a. die Anwartschaften des Antragsgegners aus gesetzlicher Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung ... entsprechend deren Auskunft vom 24.04.2017 (Bl. 55 VA-Heft) ausgeglichen hat. Diese Entscheidung ist seit dem 01.05.2018 rechtskräftig (Bl. 131).
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