Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 18. Oktober 2019 aufgehoben.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
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