OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.11.2000
3 WF 167/00
Normen:
FGG § 19 § 50 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 157

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2000 - Aktenzeichen 3 WF 167/00

DRsp Nr. 2005/7328

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind

Die Beschwerde eines Elternteils gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein Kind im Sorgerechtsverfahren ist gem. § 19 FGG zulässig.

Normenkette:

FGG § 19 § 50 ;
Fundstellen
MDR 2001, 157